Explosionsschutzdokument

Muster für Betreiber von Lackieranlagen

Betreiber von Lackieranlagen sind seit dem 3. Oktober 2002 mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument anzufertigen.

Was das Dokument enthalten muss, ist in § 6 BetrSichV geregelt. Wesentliche Angaben liegen in den meisten Fällen bereits im Betrieb vor und können dem Dokument als Anlage beigefügt werden. Für Anlagen, die vor dem 3.Oktober 2002 in Betrieb genommen wurden, muss bis spätestens 31. Dezember 2005 ein Explosionsschutzdokument erstellt sein. Für Neuanlagen gilt das ab sofort bzw. bei Inbetriebnahme. Das Dokument muss aktualisiert werden, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.

Exschutzdokument Info mit Formular Moebelfabriken.pdf

Exschutzdokument Formular Gase, Dämpfe, Nebel.pdf

Exschutzdokument ausgefülltes Muster-Schreiner.pdf

Quelle: BG-Holz